Kompetenzbereich Arbeitssicherheit
Arbeitsunfälle beeinträchtigen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, belasten das Arbeitsklima und kosten Ihnen Zeit und Geld. Der Gesetzgeber hat ein umfangreiches Regelwerk geschaffen und den Arbeitgeber damit verpflichtet Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen. Das Arbeitsschutzgesetz (ASG) wird dabei durch viele Prozess- und Gewerkspezifische Regeln und Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) konkretisiert. Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung, die für jeden Arbeitsplatz erstellt werden muß, werden Maßnahmen zur Vermeidung von arbeitsbedingten Belastungen und Verletzungen abgeleitet. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) unterstützt Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen und kann die rechtssichere Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen übernehmen. Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)wird die Aufgabe der FaSi und des Betriebsarztes genau geregelt. Wir unterstützen und beraten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen.
• Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi)
• Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf der Baustelle (gem. BauStellV)
• Brandschutzbeauftragte vfdb
• Brandschutzkoordinator (Fachbauleitung und Erstellung von Brandschutzkonzepten)
• Fachkräfte für Rauchwarnmelder (TÜV-zertifiziert)
• Schulungen / Unterweisungen Arbeitssicherheit
• Schulungen Brandschutz (Brandschutzunterweisungen / Brandschutzhelferausbildung)
Profitieren Sie dabei auch von unserer mehr als 15 jährigen Erfahrung im Bereich des Brandschutzes und verlassen Sie sich darauf, daß wir bei der Arbeitssicherheit nicht die Belange des Brandschutzes aus den Augen verlieren. Diese interdisziplinäre Ausrichtung unserer Tätigkeit schafft mehr Sicherheit.
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